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Selbsthilfeförderung nach §20h SGB V

Die LAM Selbsthilfe Deutschland e.V. erhält als Pauschalförderung nach §20h SGB V für die ständig wiederkehrenden Aufgaben des Vereins von der „GKV – Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ Fördermittel in Höhe:

2023 - 6.000,00 EUR

2022 - 12.000,00 EUR


2021 - 5.000,00 EUR

2020 - 12.000,00 EUR

2019 -  8000,00 EUR  

2018 – 14.000,00 EUR

2017 – 12.500,00 EUR

2016 – 13.000,00 EUR

2015 – 9.500,00 EUR

Zur „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ haben sich folgende Bundesverbände der Krankenkassen zusammengeschlossen:

  • der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
  • der AOK-Bundesverband, GbR
  • der BKK Dachverband e.V.
  • der IKK e.V.
  • die Knappschaft
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Die LAM Selbsthilfe Deutschland e.V. bedankt sich für die finanzielle Unterstützung. Alle Spenden und Zuwendungen werden zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet.

Wir handeln nach den Leitsätzen der BAG Selbsthilfe und FORUM im PARITÄTISCHEN.

Wirtschaftsunternehmen:

2019 - wurden wir bisher unterstützt von:
- Pfizer Pharma GmbH

(diese Liste wird sukzessive ergänzt)

Die Höhe der Unterstützung durch die pharmazeutische Industrie wird über deren Hompage veröffentlicht.

Transparenzerklärungen: 

Selbstauskünfte LAM Selbsthilfe Deutschland e.V.

2022: Transparenzerklärung 2022

2021: Transparenzerklärung 2021

2020: Transparenzerklärung  2020

2019: Transparenzerklärung 2019

2018: Transparenzerklärung 2018

Kontakt

LAM Selbsthilfe Deutschland e.V.
Bahnhofstraße 17
D-75210 Keltern-Dietlingen
Telefon: +49 1805 227 117 793 (0,14 Euro/Min)
E-Mail: kontakt@lam-info.de

Rechtliches

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